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Schutz vor Gewalt

 

  

  


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In den 1950er Jahren bis zur Einführung der obigen Regelung Anfang der 1980er Jahre waren in Deutschland u.a. folgende Schwimmabzeichen gebräuchlich:[3]

  • Freischwimmer
    • 15 Minuten Schwimmen in tiefem Wasser
    • Sprung aus 1 m Höhe

  • Fahrtenschwimmer
    • 30 Minuten Schwimmen in tiefem Wasser und
    • Sprung aus 3 m Höhe in 3,5 m tiefes Wasser oder, falls Voraussetzungen nicht gegeben, 3 beliebige Sprünge

  • Jugendschwimmschein (innerhalb von 2 Monaten zu erfüllende Bedingungen):
    • Streckenschwimmen: 200 m in beliebiger Stilart
    • Schnellschwimmen: 50 m in beliebiger Stilart in stehendem Wasser, max. 70 Sekunden
    • Rückenschwimmen: 25 m, davon 15 m ohne Armtätigkeit (Arme sind über der Brust zu kreuzen)
    • Streckentauchen: 10 m (vom Absprung aus gemessen)
    • Teller- oder Ringtauchen: 3 von 6 Tellern (Ringen) auf 5 × 5 m Grundfläche in 1 bis 3 Tauchgängen heraufholen, 3 min. Zeit
    • Mutsprung: beliebiger Sprung aus 3 m Höhe in 3,5 m tiefes Wasser oder, falls Voraussetzungen nicht gegeben, 3 beliebige Sprünge
    • Transportieren: 30 m Ziehen oder Schieben eines etwa gleich schweren Menschen
    • Nachweis folgender Kenntnisse: allgemeine Baderegeln, Selbsthilfe bei Gefahren am und im Wasser (Bade-, Boots- und Eisunfälle)

Text aus Wikipedia

 

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